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STEUERSYSTEM
Die Reform des kroatischen Steuersystems richtet sich nach den Grundsätzen der Steuersysteme in den westeuropäischen Ländern. Durch das kroatische Steuersystem werden alle Steuerpflichtigen, d.h. inländische und ausländische natürliche und juristische Personen, gleichgestellt. Daneben hat Kroatien die Weitergeltung aller Verträge bestätigt, die das ehemalige Jugoslawien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossen hatte. Neue internationale Verträge zwischen Kroatien und anderen Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sind ebenfalls schon abgeschlossen worden.
GRUNDERWERBSSTEUER
Für den Verkauf oder den Tausch von lmmobilien wie auch für andere Arten des Immobilienerwerbs gegen Entgelt muss die Grunderwerbssteuer gezahlt werden. (Unter Immobilien werden landwirtschaftliche Flächen, Baugrundstücke, Wohnungen, Geschäftsgebäude sowie andere Bauobjekte verstanden). Diese Steuer zahlt der Käufer in Höhe von 5% des Verkaufswerts der Immobilie. Neugebaute Gebäude werden nicht als Grunderwerb betrachtet und werden nach dem Gesetz über die Mehrwertsteuer besteuert. Stand März 2000
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